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Rücklagen schaffen

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Die Instandsetzungsrücklage

construction-work-670278_640Sicherlich, Hausbesitzer zahlen keine monatliche Miete. Vorausgesetzt, dass das Haus bereits vollständig bezahlt ist, entstehen also eigentlich keine Kosten. Doch dem ist nicht so. Denn schnell kann es passieren, dass durch einen Notfall, wie Wasserrohrbruch oder Sturmschaden, eine sofortige Reparatur fällig wird. Da die Rechnung der Handwerker prompt im Briefkasten landen wird, ist man schnell in Bedrängnis, da nicht immer so viel Geld zur freien Verfügung steht.

Einen Kredit erhält man aber nur selten innerhalb weniger Tage. Es empfiehlt sich also, für eine entsprechende Rücklage zu sorgen, die nicht anderweitig Verwendung finden darf.

Wie wird die Instandsetzungsrücklage berechnet?

Der Verband privater Bauherren (VPB) hat sich selbstverständlich eingehend mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Gemäß seiner Empfehlung sollten private Hausbesitzer einen Euro pro Quadratmeter und Monat zurücklegen. Doch auch das Alter der Immobilie ist entscheidend. Denn es leuchtet ein, dass die Reparaturanfälligkeit eines Gebäudes mit dem Alter zunimmt. Daher ist es logisch, dass die Rücklage im Laufe der Jahre erhöht werden sollte. Die bereits angesparte Rücklage bleibt selbstverständlich bestehen und mehrt sich. Denn irgendwann wird die erste große Reparatur anliegen – mit Sicherheit! So wird zusätzlich folgende Empfehlung von der LBS herausgegeben:

  • Bis zu 5 Jahre alte Häuser: € 4,00 pro Quadratmeter
  • Bis zu 10 Jahre alte Häuser: € 6,00 pro Quadratmeter
  • Bis zu 15 Jahre alte Häuser: € 7,50 pro Quadratmeter
  • Alle Häuser ab 16 Jahre: € 10,00 pro Quadratmeter

Natürlich kommt es in jedem Alter zu der einen oder anderen Reparatur oder einem neuen Außenanstrich. Sicher ist auch, dass je länger man mit einigen „Schönheitsreparaturen“ oder anderen Gewerken wartet, desto teurer werden diese, wenn man sie endlich durchführt. Hierzu gehört sicherlich auch der Außenanstrich oder die Grundreinigung des Daches mit neuer Versiegelung.

Grundsätzlich sollte eine Rücklage von beispielsweise € 150 pro Monat für ein 150 qm großes Hauses problemlos zu bewältigen sein. Ist es das nicht, ist davon auszugehen, dass man auch im Notfall Probleme hätte, das Geld über einen entsprechenden Kredit zu erhalten.

Wofür genau sollte das Geld eingeplant werden?

Zunächst einmal sollten Bagatellschäden grundsätzlich sofort behoben werden. Dies kann ein undichtes Dach sein, wodurch die Dämmung Feuchtigkeit ziehen könnte, würde man nicht sofort an die Behebung des Schadens gehen. Auch kleinere Schäden, die durch einen Wintersturm entstanden sind, sollten an Dach und Fassade immer sofort behoben werden. Denn auch ein kleiner Schaden kann sich zu einem großen entwickeln, wenn ihm nur ausreichend Zeit dafür eingeräumt wird. Je größer er jedoch wird, desto kostenintensiver wird er auch. Zudem können auch noch andere Bereiche des Hauses in ihrem Baumaterial geschädigt werden.

Doch im Laufe der Jahre kommen größere Ausgaben auf jeden Hausbesitzer zu: Austausch der Heizungsanlage, neue Türen und Fenster. Dies sind die klassischen Dinge, die man bereits im Auge hat. Doch auch das Bad und die Wasserleitungen kommen meist zu einem ungünstigen Zeitpunkt in die Jahre.

Wer ein Haus hat, kommt aus der Arbeit eigentlich niemals ganz heraus. Das ist richtig und genau deshalb sollte man die Instandsetzungsrücklage auf keinen Fall stiefmütterlich behandeln!


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